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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Homburg e.V. angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Homburg e.V. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 109 IN 57/24 hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, am 14. November 2024 um 10:00 Uhr entscheidende Maßnahmen zum Schutz des Vermögens des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Homburg e.V. getroffen. Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Homburg unter VR 535 eingetragene Verein, vertreten durch den Vorstand, steht vor finanziellen Herausforderungen, die nun unter gerichtlicher Aufsicht bewältigt werden sollen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis aus Saarbrücken bestellt. Mit seiner umfangreichen Erfahrung im Insolvenzrecht wird er die Aufgabe übernehmen, das Vermögen des Vereins zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Seine Bestellung soll dazu beitragen, eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung des Kreisverbands zu ermöglichen.

Dem Schuldner wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies bedeutet, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Vereins, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen, auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Die Schuldner des Vereins werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und sollen sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Kreisverbands eintreten. Betroffene und Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

Die Entwicklung ist für viele überraschend, da das Deutsche Rote Kreuz als eine der größten humanitären Organisationen Deutschlands gilt. Die nächsten Schritte im Verfahren werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder der Kreisverband abgewickelt werden muss. Lokale Unterstützer und Ehrenamtliche hoffen auf eine positive Wendung, um die wichtigen sozialen Projekte in der Region fortführen zu können.

Amtsgericht Saarbrücken, Aktenzeichen: 109 IN 57/24 – 14. November 2024

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