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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Bildungsinstitut Nord GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 91 IN 10066/24 hat das Amtsgericht Neumünster am 14. November 2024 um 09:30 Uhr entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Bildungsinstitut Nord GmbH & Co. KG getroffen. Das renommierte Bildungsinstitut mit Sitz in Neumünster, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Oma Irma GmbH und deren Geschäftsführer Timon Camacho Santiago, sieht sich finanziellen Herausforderungen gegenüber, die nun unter gerichtlicher Aufsicht bewältigt werden sollen.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sascha Khan aus Hamburg bestellt. Mit seiner Expertise wird er die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Es wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen, was bedeutet, dass sämtliche Forderungen des Unternehmens nur noch unter Aufsicht eingezogen werden dürfen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das von Vollstreckungsmaßnahmen betroffene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm einzurichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an ihn leisten, es sei denn, er stimmt einer Zahlung direkt an die Schuldnerin zu. Zudem ist er befugt, Kassenguthaben der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto zu überführen.

Des Weiteren wurde der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die notwendigen Zustellungen im Verfahren durchzuführen, mit Ausnahme der gerichtlichen Entscheidungen an die Schuldnerin, die weiterhin vom Insolvenzgericht vorgenommen werden. Öffentliche Bekanntmachungen werden ebenfalls vom Insolvenzgericht durchgeführt.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und sollen sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Bildungsinstitut Nord GmbH & Co. KG eintreten. Betroffene und Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wurde, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde ist schriftlich beim

Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster

einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht – 14. November 2024

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