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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Glas Wiedemann GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 177 IN 342/24

Das Amtsgericht Erfurt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Glas Wiedemann GmbH am 13. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die in Weißensee ansässige Glas Wiedemann GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Sehr, sieht sich damit unter strenger gerichtlicher Aufsicht, um ihre Vermögenswerte bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern. Die Antragstellung erfolgt durch die Kanzlei Dr. Güldü Rechtsanwälte in Reutlingen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf Rombach aus Erfurt bestellt. In seiner Funktion ist Herr Rombach befugt, die finanzielle Lage der Glas Wiedemann GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass keine unkontrollierten Vermögensverfügungen durch das Unternehmen erfolgen. Alle finanziellen Transaktionen und Verfügungen des Unternehmens, einschließlich der Einziehung von Forderungen, bedürfen nun der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Rechtsanwalt Rolf Rombach wird außerdem die Aufgabe haben, die wirtschaftliche Lage der Glas Wiedemann GmbH genau zu prüfen und eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte vorzunehmen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und sicherstellen, dass eine geordnete Abwicklung oder – falls möglich – eine Sanierung des Unternehmens vorbereitet werden kann. Die Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters lauten: Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt, Tel.: 0361 73065-0.
Anweisungen an Gläubiger und Geschäftspartner

Alle Schuldner der Glas Wiedemann GmbH, also Personen oder Unternehmen, die noch Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH haben, sind angehalten, Zahlungen und sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung der Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu leisten. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Transaktionen zentral kontrolliert werden und die Mittel dem Insolvenzverfahren zur Verfügung stehen.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Sowohl die Glas Wiedemann GmbH als auch ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, diese Beschwerde einzureichen, insbesondere wenn Zweifel an der Zuständigkeit des Gerichts bestehen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet.
Ausblick

Diese vorläufige Sicherungsmaßnahme markiert den Beginn eines entscheidenden Prozesses für die Glas Wiedemann GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens umfassend prüfen und analysieren, ob eine Sanierung möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss. Die kommenden Schritte im Insolvenzverfahren werden über das Schicksal des Unternehmens und die Ansprüche der Gläubiger entscheiden.

Amtsgericht Erfurt, 13.11.2024

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