Aktenzeichen: 602 IN 180/24
Das Amtsgericht Mühldorf am Inn hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der arcaya GmbH, ansässig in Unterneukirchen, am 12. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die arcaya GmbH, die durch Geschäftsführerin Franziska Hennemann vertreten wird, steht damit unter gerichtlicher Aufsicht, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und weitere finanzielle Verluste zu vermeiden, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Anke Keller aus München ernannt. Frau Keller wird nun die finanzielle Lage der arcaya GmbH überwachen und sicherstellen, dass keine Verfügungen über das Vermögen ohne ihre Zustimmung erfolgen. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass die verbliebenen Unternehmenswerte geschützt und im Sinne der Gläubiger geordnet verwaltet werden.
Alle Vermögensverfügungen der arcaya GmbH sind somit ab sofort nur noch mit der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Damit unterliegen alle finanziellen Entscheidungen der Kontrolle durch Rechtsanwältin Keller, die im Sinne einer stabilen und transparenten Abwicklung des Verfahrens handeln wird. Die Kontaktdaten der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind wie folgt: Herzogstraße 9, 80803 München, Tel.: +49(89)6137285-0.
Anweisungen an Gläubiger und Geschäftspartner
Die Geschäftspartner und Gläubiger der arcaya GmbH werden darauf hingewiesen, dass alle Zahlungen und Leistungen nur noch in Abstimmung mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu erfolgen haben. Diese Regelung soll sicherstellen, dass sämtliche Vermögenswerte der arcaya GmbH für das Insolvenzverfahren gesichert bleiben und im Sinne der Gläubiger geordnet eingesetzt werden können.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Mühldorf am Inn kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Mühldorf a. Inn einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts zu erklären.
Diese vorläufige Sicherungsmaßnahme des Gerichts markiert einen wichtigen Schritt für die Zukunft der arcaya GmbH. Die Insolvenzverwalterin wird in den kommenden Wochen die finanzielle Situation des Unternehmens eingehend prüfen und entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung notwendig wird. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden maßgeblich über das Schicksal des Unternehmens und die Interessen der Gläubiger bestimmen.
Amtsgericht Mühldorf a. Inn, 13.11.2024