Aktenzeichen: 2 IN 426/24
Das Amtsgericht Ulm hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ibFrank GmbH am 13. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die ibFrank GmbH, ansässig in Westerheim und vertreten durch Geschäftsführer Hans-Peter Frank, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und mögliche Vermögensverluste zu verhindern, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg aus Ulm ernannt. Herr Sorg, ein erfahrener Insolvenzverwalter der Kanzlei DMP Solutions, übernimmt damit die Verantwortung, die finanzielle Lage der ibFrank GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass keine unzulässigen Vermögensverfügungen durch das Unternehmen erfolgen. Sämtliche Verfügungen über das Vermögen der ibFrank GmbH, inklusive der Einziehung von Außenständen, sind ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zusätzlich sind alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die ibFrank GmbH vorübergehend ausgesetzt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen. Diese Schutzmaßnahme soll sicherstellen, dass die finanziellen Mittel des Unternehmens unter Aufsicht bleiben und geordnet für die Interessen der Gläubiger verwendet werden können.
Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Sorg wird eine detaillierte Analyse der Vermögenslage der ibFrank GmbH vornehmen, um festzustellen, ob die vorhandenen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen und ob Möglichkeiten zur Fortführung des Unternehmens bestehen. Zudem ist Herr Sorg ermächtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen als vorläufiger Insolvenzverwalter zu eröffnen und über diese zu verfügen, um eingehende Gelder und Forderungen zu verwalten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zudem das Recht, die Geschäftsräume und sämtliche betriebliche Einrichtungen der ibFrank GmbH zu betreten, Einsicht in die Geschäftsbücher zu nehmen und alle notwendigen Nachforschungen anzustellen, um die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin umfassend zu klären.
Hinweise an Gläubiger und Geschäftspartner
Die Geschäftspartner und Gläubiger der ibFrank GmbH werden aufgefordert, sämtliche Zahlungen und Leistungen ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dies dient dazu, die Kontrolle über die finanziellen Ströme zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Vermögenswerte der ibFrank GmbH dem Insolvenzverfahren zur Verfügung stehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Ulm kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung oder der Zustellung des Beschlusses. Sowohl die ibFrank GmbH als auch die Gläubiger können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, insbesondere wenn Zweifel an der Zuständigkeit des Gerichts bestehen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Situation der ibFrank GmbH getan. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Sorg wird eine umfassende Prüfung durchführen und über die weiteren Schritte im Interesse der Gläubiger entscheiden.
Amtsgericht Ulm, 13.11.2024