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Insolvenzverfahren für ClimateFarmers GmbH: Vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36c IN 7425/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ClimateFarmers GmbH, Berlin, am 8. November 2024 erste Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens eingeleitet. Die ClimateFarmers GmbH, die innovative Projekte im Bereich nachhaltiger Landwirtschaft und Klimaschutz betreibt und durch Geschäftsführer Ivo Degn vertreten wird, hat einen Insolvenzantrag über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Amtsgericht reagierte darauf, um mögliche Vermögensverluste vor einer Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Sietz bestellt. Er wird die finanzielle Lage der ClimateFarmers GmbH überwachen und sicherstellen, dass keine unrechtmäßigen Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens erfolgen. Alle finanziellen Transaktionen und Entscheidungen, die das Vermögen der GmbH betreffen, bedürfen nun der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Damit sollen die vorhandenen Werte gesichert und geordnet für eine mögliche Sanierung oder Abwicklung eingesetzt werden.

Darüber hinaus wurde verfügt, dass alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die ClimateFarmers GmbH vorübergehend eingestellt werden, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Diese Regelung schützt das Unternehmen vor sofortigen Zugriffen durch Gläubiger und ermöglicht eine geordnete Prüfung der Vermögenslage. Bestehende Konten der ClimateFarmers GmbH unterstehen nun der Verwaltung des Insolvenzverwalters, der ermächtigt wurde, eingehende Gelder zu verwalten und, falls nötig, Sonderkonten zur sicheren Verwaltung der Gelder einzurichten.

Die Geschäftspartner und Gläubiger der ClimateFarmers GmbH sind dazu aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten und sämtliche Anweisungen des Gerichts zu befolgen, um den Fortgang des Verfahrens zu gewährleisten.
Rechte und Pflichten der Beteiligten

Im Rahmen seiner Funktion hat Rechtsanwalt Oliver Sietz das Recht, die Geschäftsräume und betrieblichen Unterlagen der ClimateFarmers GmbH einzusehen, um eine umfassende Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Verhältnisse vorzunehmen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihm vollständigen Einblick in alle relevanten Unterlagen zu gewähren und auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird insbesondere prüfen, ob die Vermögenswerte des Unternehmens ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken und eine Lösung im Sinne der Gläubiger zu finden.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg können sowohl die ClimateFarmers GmbH als auch ihre Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts in Zweifel ziehen. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts einzureichen.

Diese Maßnahmen stellen einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren der ClimateFarmers GmbH dar. Ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung unvermeidlich wird, wird in den kommenden Wochen von den Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen. Bis dahin soll durch die gerichtlichen Anordnungen sichergestellt werden, dass das Vermögen des Unternehmens erhalten bleibt und eine faire Lösung für alle Beteiligten gefunden werden kann.

Amtsgericht Charlottenburg, 08.11.2024

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