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Zusätzliche Befugnisse für vorläufigen Insolvenzverwalter der Blanke Türenwerke GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 65/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Blanke Türenwerke GmbH, ansässig in der Bielefelder Straße 74, 49186 Bad Iburg, hat das Amtsgericht Osnabrück am 13. November 2024 eine weitere bedeutende Entscheidung getroffen. Die Blanke Türenwerke GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 110052 geführt wird und durch ihren Geschäftsführer Kay Dobat vertreten ist, befindet sich seit dem 5. November 2024 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Zur Stärkung und Sicherung der Insolvenzmasse hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter nun eine spezielle Einzelermächtigung erteilt, die es ihm ermöglicht, gezielt und im Interesse der Gläubiger zu handeln. Diese Einzelermächtigung soll den Insolvenzverwalter dazu befähigen, besondere Maßnahmen zu ergreifen, die zum Erhalt der Insolvenzmasse beitragen. Durch diese Befugnis werden dem Verwalter konkrete Handlungsmöglichkeiten eingeräumt, die eine effektive Kontrolle und Sicherung des Vermögens gewährleisten sollen.

Details des vollständigen Beschlusses können interessierte Gläubiger und Drittschuldner in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Osnabrück einsehen. Diese Maßnahme unterstreicht das Ziel des Insolvenzverfahrens, die Vermögenswerte der Blanke Türenwerke GmbH für die Gläubiger bestmöglich zu sichern und nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwalten.

Amtsgericht Osnabrück, 13.11.2024

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