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Vorläufige Verwaltung des Vermögens der Hunecke Logistik GmbH angeordnet
Vorläufige Insolvenzverwaltung für Pflegedienst Bell GmbH eingeleitet

Vorläufige Verwaltung des Vermögens der Hunecke Logistik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 86/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hunecke Logistik GmbH, mit Sitz in der Blauen Liede 12, 36282 Hauneck (AG Bad Hersfeld, HRB 839), vertreten durch den Geschäftsführer Gary Bobrowski, wohnhaft in der Feldstraße 8, 36166 Haunetal, hat das Amtsgericht Bad Hersfeld am 13. November 2024 um 16:00 Uhr eine vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Mit dieser Maßnahme wird festgelegt, dass die Hunecke Logistik GmbH keine finanziellen oder vermögensrechtlichen Verfügungen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen darf. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, ansässig in der Lahnstraße 1, 35398 Gießen, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0641/9829218 sowie per Fax unter 0641/9829216 erreichbar.

Des Weiteren wurden die Schuldner der Hunecke Logistik GmbH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zahlungen oder andere Leistungen nur noch in Übereinstimmung mit dem Beschluss geleistet werden dürfen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Die Hunecke Logistik GmbH hat die Möglichkeit, diese Entscheidung mittels einer sofortigen Beschwerde anzufechten. Weiterhin ist es gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 Gläubigern gestattet, die sofortige Beschwerde einzulegen, falls die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens angezweifelt wird. Die Frist zur Einreichung dieser Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der offiziellen Zustellung oder der Verkündung des Beschlusses. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld, einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts gegeben werden. Entscheidend für die Fristwahrung ist jedoch der fristgerechte Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Bad Hersfeld. Die Beschwerde muss vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet werden und eine eindeutige Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten. Soll der Beschluss nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung genau anzugeben.

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat diesen Beschluss am 13. November 2024 verkündet.

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