Amtsgericht Leipzig ordnet vorläufige Verwaltung an
Aktenzeichen: 403 IN 1983/24
Leipzig – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Distinguierte Autovertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Friedrichshafener Straße 85, Leipzig, ist am 12. November 2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn, Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, bestellt.
Dr. Korn ist befugt, sämtliche Bankguthaben und eingehende Gelder der Schuldnerin entgegenzunehmen. Zusätzlich sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt einer Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss zur Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sowie der allgemeine Zustimmungsvorbehalt liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig aus.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung.
Weitere Details zur elektronischen Einreichung der Beschwerde und den Anforderungen an elektronische Dokumente sind über das Justizportal der Länder und des Bundes zugänglich.
Amtsgericht Leipzig, 12.11.2024