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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BEMOLLOS Service GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 347/24

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der BEMOLLOS Service GmbH, ansässig in der Forsthausstraße 29 A, 15526 Bad Saarow, einen wichtigen Schritt zur Sicherung des Unternehmensvermögens eingeleitet. Am 12. November 2024, um 15:00 Uhr, wurde durch das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. Halbsatz) der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet.

Im Zuge dieser Entscheidung wurde Rechtsanwalt André Müller, mit Kanzleisitz am Zehmeplatz 11, 15230 Frankfurt (Oder), als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Diese Anordnung bedeutet, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihre Vermögensgegenstände – darunter Vermögenswerte und Rechte, die auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind – ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Zusätzlich erging ein Verbot an alle Schuldner der BEMOLLOS Service GmbH, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind diese Drittschuldner angehalten, ausschließlich unter Beachtung der Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu zahlen. Rechtsanwalt Müller ist ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine Vermögenswerte unkontrolliert abgeflossen werden, sodass im weiteren Verfahren eine geordnete und transparente Vermögenssicherung erfolgen kann. Alle betroffenen Gläubiger und Drittschuldner sind aufgefordert, ihre Handlungen an die neue Rechtslage anzupassen und alle Forderungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu erfüllen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 12.11.2024

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