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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Pflegedienst Bell GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70j IN 209/24

Das Amtsgericht Köln hat am 13. November 2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Bell GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Wermelskirchen, die durch die Geschäftsführer Marcel Hecker und Sebastian Bell vertreten wird, bietet ambulante Pflegeleistungen an und steht nun unter gerichtlicher Aufsicht, um das verbleibende Vermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Manfred Schulte aus Köln bestellt. Ab sofort sind alle Verfügungen der Pflegedienst Bell GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse stattfinden und die Interessen der Gläubiger geschützt werden.
Anweisungen an Gläubiger und Geschäftspartner

Geschäftspartner und Gläubiger der Pflegedienst Bell GmbH werden angewiesen, alle Zahlungen und Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Rechtsanwalt Manfred Schulte ist ermächtigt, alle Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Pflegedienst Bell GmbH einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche finanziellen Mittel dem Insolvenzverfahren zugeführt und im Interesse aller Gläubiger verwaltet werden.
Weitere Schritte im Insolvenzverfahren

In den kommenden Wochen wird Rechtsanwalt Schulte eine gründliche Prüfung der Vermögenslage und der laufenden Geschäftsaktivitäten der Pflegedienst Bell GmbH durchführen. Ziel dieser Untersuchung ist es, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft umfassend zu klären und zu entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die geordnete Abwicklung des Unternehmens eingeleitet werden muss. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln einsehbar.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung setzt das Amtsgericht Köln einen ersten wichtigen Schritt, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und den bestmöglichen Weg für die Zukunft der Pflegedienst Bell GmbH zu finden.

Amtsgericht Köln, 13.11.2024

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