Aktenzeichen: 504 IN 265/24
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 13. November 2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kortenbach GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das traditionsreiche Unternehmen aus Solingen, vertreten durch Geschäftsführer Jens Kortenbach, steht nun unter strenger gerichtlicher Aufsicht, um die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine aus Wuppertal bestellt. Dr. d’Avoine übernimmt ab sofort die Kontrolle über alle finanziellen Verfügungen der Kortenbach GmbH. Sämtliche Vermögensverfügungen des Unternehmens sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, um sicherzustellen, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse stattfinden. Diese Maßnahme soll die Interessen der Gläubiger schützen und eine gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel gewährleisten.
Anweisungen für Gläubiger und Geschäftspartner
Gläubiger und Geschäftspartner der Kortenbach GmbH werden angewiesen, alle Zahlungen und Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dr. d’Avoine ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Kortenbach GmbH einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Durch diese zentrale Kontrolle wird sichergestellt, dass sämtliche Mittel dem Insolvenzverfahren zugeführt und im Interesse aller Gläubiger eingesetzt werden.
Zwangsvollstreckungen ausgesetzt
Um die Vermögenswerte der Kortenbach GmbH zu schützen, hat das Gericht außerdem alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – soweit sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen – vorübergehend ausgesetzt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt. Diese Entscheidung soll dem vorläufigen Insolvenzverwalter die notwendige Zeit geben, die finanzielle Lage der Kortenbach GmbH umfassend zu prüfen und eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
Ausblick und weitere Schritte
In den kommenden Wochen wird Dr. d’Avoine als vorläufiger Insolvenzverwalter eine detaillierte Prüfung der Vermögensverhältnisse und der laufenden Geschäftsaktivitäten der Kortenbach GmbH durchführen. Dabei wird er feststellen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob die geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wuppertal einsehbar.
Diese gerichtliche Anordnung markiert einen entscheidenden Schritt für die Zukunft der Kortenbach GmbH und ihrer Gläubiger. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird alles daransetzen, das bestmögliche Ergebnis für die Beteiligten zu erreichen.
Amtsgericht Wuppertal, 13.11.2024