Aktenzeichen: 11 IN 529/24
Baden-Baden – Im Rahmen des Insolvenzantrags der GMV-Sanli GmbH, mit Sitz in Bühl, hat das Amtsgericht Baden-Baden am 12. November 2024 um 14:30 Uhr wichtige Sicherungsmaßnahmen getroffen. Die GMV-Sanli GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Enis Sanli, wird in der aktuellen Lage von den Verfahrensbevollmächtigten, der Kanzlei Lenenbach Heilig Rechtsanwälte PartG aus Offenburg, unterstützt.
Das Gericht hat zum Schutz des Vermögens und zur Vorbereitung auf eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens umfassende Maßnahmen erlassen. Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon genannt Stemberg aus Offenburg wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ernannt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der GMV-Sanli GmbH nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin gültig, um das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Aufgaben und Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Dr. Pantaleon genannt Stemberg hat die Verantwortung, die Vermögenswerte der GMV-Sanli GmbH zu sichern und deren wirtschaftliche Lage zu überwachen. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Ermächtigung, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und diese auf eigens eingerichtete Sonderkonten zu überweisen. Zudem wird sie Kreditinstitute zur Offenlegung der Kontodetails verpflichten und kann bei Bedarf Finanzierungen zur Sicherung des Insolvenzgeldes abschließen.
Untersagung von Zahlungen an die Schuldnerin
Den Gläubigern und Drittschuldnern der GMV-Sanli GmbH ist es untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft direkt zu leisten. Diese sind angewiesen, alle Zahlungen unter Beachtung des Beschlusses ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten. Damit sollen bestehende Vermögenswerte bestmöglich gesichert und zur Aufklärung der finanziellen Lage genutzt werden.
Zugang zu Geschäftsunterlagen
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen der GMV-Sanli GmbH zu nehmen und Nachforschungen in den Geschäftsräumen der Schuldnerin anzustellen, um die wirtschaftliche Lage umfassend zu prüfen.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden ist zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts hinterlegt. Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin oder deren Gläubiger binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
Amtsgericht Baden-Baden, 12.11.2024