Aktenzeichen: 15 IN 239/24
Am 13. November 2024 hat das Amtsgericht Neuruppin eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der eROCKIT Systems GmbH mit Sitz in der Eduard-Maurer-Straße 13, 16761 Hennigsdorf, angeordnet. Die Firma, die im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 12226 NP geführt wird, ist durch ihren Geschäftsführer, Herrn Andreas Zurwehme, vertreten.
Das Gericht bestellte Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kanzleisitz Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der eROCKIT Systems GmbH über ihre Vermögenswerte nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Anordnung soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ohne Kontrolle veräußert oder übertragen werden, um das Vermögen für die Gläubiger zu sichern.
Des Weiteren wurde den Schuldnern der eROCKIT Systems GmbH untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist die Befugnis erteilt worden, Bankguthaben und Forderungen der eROCKIT Systems GmbH einzuziehen und sämtliche eingehenden Gelder entgegenzunehmen, soweit keine Abtretungen vorliegen. Sie ist zudem berechtigt, Informationen zur finanziellen Lage der GmbH bei externen Stellen wie Banken, Versicherungen und Geschäftspartnern einzuholen, um eine umfassende Einschätzung der Vermögenswerte vorzunehmen.
Zur Sicherung des Vermögens hat das Gericht Zwangsvollstreckungen gegen die eROCKIT Systems GmbH, einschließlich einstweiliger Verfügungen, bis auf Weiteres untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits eingeleitete Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der eROCKIT Systems GmbH und ihren Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Veröffentlichung der Entscheidung und ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin, einzulegen. Im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de beginnt die Frist zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag.
Die Beschwerdeschrift kann in schriftlicher Form, per Telefax oder elektronisch eingereicht werden und muss die angefochtene Entscheidung benennen sowie erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Für die elektronische Einreichung sind die Vorschriften des elektronischen Rechtsverkehrs zu beachten, darunter eine qualifizierte elektronische Signatur. Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Websites www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de.
Amtsgericht Neuruppin, 13.11.2024