Aktenzeichen: 16 IN 506/24
Esslingen – Das Amtsgericht Esslingen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Engel & Jon Haus- und Objektsanierung UG (haftungsbeschränkt) am 12. November 2024 um 11:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Rohrackerweg 1, 73734 Esslingen, vertreten durch Geschäftsführerin Mevlude Salihi, steht nun unter besonderer Vermögensüberwachung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rainer Tillmann aus Stuttgart bestellt, der die finanziellen Transaktionen des Unternehmens überwacht und sichert. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen, um mögliche nachteilige Vermögensveränderungen zu verhindern.
Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte
Um die Insolvenzmasse zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren, wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog festgelegt. Hierzu zählt unter anderem ein Verfügungsverbot über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin, die auf Anweisung ausschließlich über den Insolvenzverwalter geführt werden dürfen. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Tillmann befugt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie ein Sonderkonto einzurichten, um alle eingehenden Gelder zu verwalten.
Der Insolvenzverwalter erhält außerdem das Recht, die Geschäftsräume der Engel & Jon UG zu betreten, Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Firma zu nehmen und notwendige Auskünfte einzuholen. Ziel ist es, das Vermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu klären.
Anordnung für Drittschuldner
Den Schuldnern der Engel & Jon UG ist es untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Esslingen zur Einsichtnahme bereit.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin oder betroffene Gläubiger innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Weitere Informationen zum Einlegen der Beschwerde sind auf der Website des Gerichts verfügbar: www.ejustice-bw.de.
Amtsgericht Esslingen, 12.11.2024