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Vorläufige Insolvenzverwaltung für ELA INTERNATIONAL GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1515/24 E-77

Frankfurt am Main – In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELA INTERNATIONAL GmbH, mit Sitz in der Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 12. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ab sofort ist das Unternehmen nur noch eingeschränkt handlungsfähig, da sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedürfen.

Als vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche aus Frankfurt bestellt. Dr. Gutsche, der in der Hynspergstraße 24 tätig ist, übernimmt ab sofort die Verantwortung, die wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger zu sichern und das Vermögen der ELA INTERNATIONAL GmbH zu verwalten. In seiner neuen Funktion ist er berechtigt, sämtliche Vorgänge und finanzielle Verfügungen des Unternehmens zu prüfen und darüber zu entscheiden.

Verfahren zur Sicherung der Insolvenzmasse

Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters soll verhindert werden, dass das Vermögen der ELA INTERNATIONAL GmbH unautorisiert verändert wird. Das bedeutet, dass sämtliche Zahlungen und Vermögensdispositionen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters getätigt werden dürfen. Ziel ist es, eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten und die Gläubigeransprüche zu schützen.

Für Rückfragen und Auskünfte ist der vorläufige Insolvenzverwalter über folgende Kontaktmöglichkeiten zu erreichen:

Adresse: Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 95 91 10 0
Fax: 069/ 95 91 10 80
E-Mail: mail@hgw.de
Web: www.hgw.de

Weitere Informationen

Der Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung kann von den Gläubigern und Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene Gläubiger werden gebeten, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden, um Ansprüche und Forderungen anzumelden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.11.2024

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