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Vorläufige Insolvenzverwaltung für E-M Elektrotechnik UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70c IN 198/24

Köln – Im Insolvenzverfahren über die E-M Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt) aus Bergisch Gladbach hat das Amtsgericht Köln am 12. November 2024 die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens beschlossen. Das Unternehmen, das sich auf Elektrotechnik und die Installation von Energie- und Elektroleitungen in privaten und gewerblichen Objekten spezialisiert hat, wird nun unter die Aufsicht eines Insolvenzverwalters gestellt, um eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.

Als vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff aus Köln bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über Vermögenswerte der E-M Elektrotechnik UG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ebenso wurde den Drittschuldnern – etwa Kunden und Auftraggebern – untersagt, an die E-M Elektrotechnik UG zu zahlen; sämtliche Zahlungen sind nun direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Um eine ordnungsgemäße Verwaltung und Sicherung des verbleibenden Vermögens zu gewährleisten, ist Dr. Bruckhoff berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dies soll sicherstellen, dass die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben und keine unautorisierten Vermögensdispositionen mehr vorgenommen werden können.

Weitere Informationen und Rechtsmittelbelehrung

Für alle Beteiligten und Gläubiger liegt der vollständige Beschluss zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln bereit. Die Entscheidung des Gerichts kann durch die betroffene Gesellschaft und Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht – 12.11.2024

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