Aktenzeichen: 35 IN 211/24
Das Amtsgericht Gifhorn hat am 13. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Baklarobau GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Burgdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Azat Osman, sieht sich nun mit umfassenden Auflagen konfrontiert, die alle finanziellen Verfügungen betreffen. Von nun an können Entscheidungen, die das Vermögen der Baklarobau GmbH betreffen, nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters getroffen werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und soll eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens sicherstellen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Stefan Neugebauer aus Salzgitter bestellt. Er wird die Vermögensverhältnisse der Baklarobau GmbH genau prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmenswerte einleiten. Die Kontaktdaten des vorläufigen Verwalters sind wie folgt: Rechtsanwalt Stefan Neugebauer, Thiestr. 1, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86416-0, E-Mail: inso@krisenmanager.de. Gläubiger und Geschäftspartner der Baklarobau GmbH werden aufgefordert, sich direkt an ihn zu wenden und alle künftigen Zahlungen sowie Leistungen nur noch unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen.
Die betroffenen Gläubiger sowie alle weiteren Interessierten können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Das Gericht hat außerdem festgelegt, dass eine sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werden kann. Diese Rechtsmittel können sowohl durch die Antragsgegnerin, die Baklarobau GmbH selbst, als auch durch einzelne Gläubiger erfolgen, falls sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit geltend machen möchten. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses.
Durch diese Anordnung des Amtsgerichts wird das Vermögen der Baklarobau GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren unter besonderen Schutz gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, eine Übersicht über die finanzielle Lage des Unternehmens zu erstellen und zu prüfen, ob Sanierungsmöglichkeiten bestehen oder ob das Unternehmen in die reguläre Insolvenz gehen muss.
Das Amtsgericht Gifhorn verweist alle Beteiligten auf die geltenden Datenschutzbestimmungen und bietet an, die Datenschutzerklärung auf Wunsch zuzusenden. Nähere Informationen dazu sind auf der Website des Amtsgerichts Gifhorn einsehbar.
Amtsgericht Gifhorn, 13.11.2024