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Vorläufige Insolvenzverwaltung der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 84/24

Am 13. November 2024 hat das Amtsgericht Bad Hersfeld zur Sicherung des Vermögens der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG, ansässig in Reichenberg 12, 36214 Nentershausen, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Hersfeld unter der Nummer HRA 1931 geführt wird, hat den Insolvenzantrag gestellt, und das Gericht reagierte mit der Anordnung zur Sicherung und Überwachung der Vermögenswerte.

Die Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Restart Verwaltungs GmbH, mit Markus Hüter als Geschäftsführer. Das Gericht hat festgelegt, dass Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtskraft erlangen. Rechtsanwalt Kai Dellit, mit Kanzleisitz in der Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ist für die Wahrung und Sicherung der Unternehmenswerte zuständig.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter hat Herr Dellit nun die Befugnis, über das Vermögen der Bo Parts Solutions GmbH & Co. KG zu wachen. Gläubiger und Drittschuldner sind angewiesen, ab sofort nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO), um einen unkontrollierten Abfluss von Unternehmensgeldern zu verhindern.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin hat das Recht, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten, können eine Beschwerde einreichen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld, einzulegen.

Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder, falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, zwei Tage nach Veröffentlichung. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Beschwerdeschrift muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und eine eindeutige Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 13.11.2024

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