Aktenzeichen: 810 IN 1523/24 Ga-82
Frankfurt am Main – Im Insolvenzantragsverfahren gegen die Gateway Clinics GmbH, ansässig in der Amelia-Mary-Earhart-Straße 17, 60549 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 12. November 2024 um 10:20 Uhr ein umfassendes Verfügungsverbot gegen das Unternehmen erlassen und eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Firma wird im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 130149 geführt und durch den Geschäftsführer Philip Balonier (Schweiz) sowie die Gesellschafter Terfie Beteiligungs GmbH und Kauka Invest GmbH vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller von der Kanzlei BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER mit Sitz in Frankfurt am Main bestellt. Die Kanzlei ist unter der Adresse Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, erreichbar (Telefon: 069/34879200, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Webseite: www.bop.legal).
Gemäß der gerichtlichen Anordnung darf die Gateway Clinics GmbH keine Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen. Ziel der Anordnung ist es, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und deren ordnungsgemäße Verwaltung während des laufenden Verfahrens sicherzustellen.
Einsichtnahme des Beschlusses
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.11.2024