Aktenzeichen: 67a IN 290/24
Am 12. November 2024 hat das Amtsgericht Hamburg im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGroM GmbH einen wichtigen Schritt unternommen: Um 14:03 Uhr wurde Rechtsanwalt Eckart Duscha als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die AGroM GmbH, die im Bereich Trockenbau, Raumausstattung, Bautenschutz und Hausmeisterdienste tätig ist und unter der Handelsregisternummer HRB 181965 geführt wird, steht damit unter gerichtlicher Aufsicht, um eine geordnete Abwicklung ihrer finanziellen Verpflichtungen zu ermöglichen.
Der Geschäftsführer der AGroM GmbH, Herr Daniel Wegner, muss künftig alle Entscheidungen, die das Vermögen des Unternehmens betreffen, mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abstimmen. Ohne die Zustimmung des Rechtsanwalts Duscha sind Verfügungen über Vermögenswerte des Unternehmens nicht mehr rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das verbleibende Vermögen der AGroM GmbH möglichst erhalten bleibt und geordnet für die Gläubigerinteressen eingesetzt wird.
Zusätzlich hat das Gericht den sogenannten Drittschuldnern der AGroM GmbH – also den Personen und Unternehmen, die noch Zahlungen an die GmbH schulden – untersagt, direkt an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden, der nun ermächtigt ist, alle Bankguthaben und Forderungen der AGroM GmbH einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Anordnung dient der Sicherung und Kontrolle der Unternehmensfinanzen, um eine gleichmäßige und gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel sicherzustellen.
Ferner hat das Gericht alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die AGroM GmbH untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst ausgesetzt, sodass die Gläubiger keine einseitigen Zugriffe auf das Vermögen vornehmen können. Durch diese Regelung soll der Insolvenzverwalter die Möglichkeit erhalten, die Vermögenslage des Unternehmens ungestört zu analysieren und eine Strategie für das weitere Verfahren zu entwickeln.
Die Anordnung des Gerichts markiert den Beginn eines Insolvenzverfahrens, das für die Zukunft der AGroM GmbH richtungsweisend ist. Mit dem erfahrenen Rechtsanwalt Eckart Duscha als vorläufigem Insolvenzverwalter steht das Unternehmen nun unter qualifizierter Aufsicht. Ob ein Sanierungsversuch oder die geordnete Abwicklung bevorsteht, bleibt offen – die kommenden Wochen werden zeigen, welchen Weg die AGroM GmbH einschlagen wird, um den bestmöglichen Ausgleich für ihre Gläubiger zu erreichen.
Amtsgericht Hamburg, 12.11.2024