Aktenzeichen: 9 IN 124/23
Papenburg/Meppen – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EWG Emsländische Wohnbaugesellschaft mbH, Schulze-Delitzsch-Straße 15, 26871 Papenburg, wurden die bisher geltenden Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung aufgehoben. Grund für diese Entscheidung war die Abweisung des Insolvenzantrags aufgrund fehlender Masse, wie das Amtsgericht Meppen am 12. November 2024 bekanntgab.
Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 214031 eingetragen ist und durch den Geschäftsführer Ahmet Cig, wohnhaft in Rhauderfehn, vertreten wird, war seit dem 20. Dezember 2023 vorläufigen insolvenzrechtlichen Einschränkungen unterworfen. Diese Maßnahmen dienten dem Schutz und Erhalt der Vermögenswerte im Rahmen der geplanten Insolvenzeröffnung.
Da die wirtschaftlichen Mittel der EWG Emsländische Wohnbaugesellschaft mbH nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, wurde der Insolvenzantrag nun endgültig abgewiesen. Damit sind auch die auferlegten Verfügungsbeschränkungen aufgehoben und die vorläufige Insolvenzverwaltung beendet.
Einsicht und Datenschutzhinweis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meppen eingesehen werden. Zudem finden Interessierte Informationen zu Datenschutzrechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung auf der Website des Gerichts.
Amtsgericht Meppen, 12.11.2024