Die Europäische Union hat Apple dazu aufgefordert, die geografische Einschränkung von Inhalten in seinem digitalen Ökosystem innerhalb der EU abzuschaffen. Insbesondere soll Apple das sogenannte Geo-Blocking beenden, das Nutzern den Zugriff auf bestimmte digitale Inhalte, wie im App Store oder auf iTunes, basierend auf ihrem Wohnsitz oder ihrer Nationalität verwehrt. Diese Beschränkungen verstoßen laut der EU-Kommission gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und den freien Zugang zu Waren und Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt.
Die EU-Kommission erklärte, dass kein Unternehmen Kunden benachteiligen dürfe, nur weil sie aus einem anderen EU-Land stammen oder einen anderen Wohnsitz innerhalb der Union haben. Diese Praxis verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und hindert Verbraucher daran, Dienste frei in Anspruch zu nehmen, wie es die Prinzipien des EU-Binnenmarktes eigentlich gewährleisten sollen.
Apple hat einen Monat zur Stellungnahme
Apple wurde eine Frist von einem Monat eingeräumt, um konkrete Vorschläge für die Anpassung seines Geschäftsmodells und seiner Plattform zu unterbreiten. Die Vorschläge müssen zeigen, wie Apple zukünftig allen Nutzern innerhalb der EU einheitliche Zugangsbedingungen zu seinen digitalen Diensten bieten wird.
Sollte Apple die Vorschriften nicht umsetzen, drohen der EU zufolge empfindliche Strafzahlungen oder weitere Maßnahmen, um die Einhaltung der EU-Binnenmarktregeln durchzusetzen. Diese Ankündigung ist Teil der verstärkten Maßnahmen der EU zur Regulierung digitaler Plattformen und zur Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts.
Geo-Blocking und seine Auswirkungen auf die Verbraucher
Geo-Blocking schränkt europäische Verbraucher oft erheblich ein: Kunden können in der Regel nur auf Inhalte zugreifen, die für das Land vorgesehen sind, in dem sie sich aufhalten oder ihren Wohnsitz haben. Dies betrifft insbesondere den Kauf von Apps, den Zugriff auf Streaming-Inhalte oder das Herunterladen von Musik und Filmen. In vielen Fällen zahlen Kunden in verschiedenen Ländern unterschiedliche Preise für dieselben Inhalte. Zudem können sie teilweise nicht einmal grenzüberschreitend auf digitale Inhalte zugreifen, was die Freizügigkeit im EU-Binnenmarkt erheblich behindert.
Wirtschaftliche und rechtliche Hintergründe
Die Aufforderung der EU an Apple reiht sich in die allgemeinen Bestrebungen der Union ein, den digitalen Binnenmarkt weiter auszubauen und eine „digitale Diskriminierung“ innerhalb Europas zu verhindern. Der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA), die erst kürzlich in Kraft getreten sind, sollen dabei als übergeordnete Rahmenbedingungen für solche Maßnahmen fungieren und den Wettbewerb fördern. Die aktuelle Entscheidung gegen Apple könnte zu weiteren Maßnahmen führen, die die Verfügbarkeit von Inhalten und Produkten innerhalb der EU vereinheitlichen und damit den Wettbewerb anregen.
Die Forderung der EU, das Geo-Blocking zu beenden, signalisiert, dass die Rechte der europäischen Verbraucher auch gegenüber globalen Technologieunternehmen wie Apple gestärkt werden sollen. Für Apple bedeutet dies möglicherweise umfassende Änderungen an der Struktur seines App Stores und seiner digitalen Inhalte, die über Lizenzen und Rechteinhaberschaften oft nach Ländern organisiert werden.