Aktenzeichen: 25 IN 339/24
Tübingen: Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens für die Objekt Salzwiesenstraße Stuttgart GmbH, ansässig in der Doblerstraße in Tübingen, hat das Amtsgericht Tübingen am 11. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Geschäftsführung, vertreten durch Thomas Schmitt, sah sich gezwungen, das Verfahren aufgrund finanzieller Schwierigkeiten einzuleiten, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu schützen und die Gläubigerinteressen zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff bestellt, der ab sofort die Aufsicht über das Vermögen der Objekt Salzwiesenstraße Stuttgart GmbH übernimmt. Um das Unternehmensvermögen zu schützen, dürfen Verfügungen über das Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vorgenommen werden.
Einschränkungen und Sicherungsmaßnahmen
Zur Verhinderung von unkontrollierten Ausgaben wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände, bis auf Weiteres untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. Dr. Poff wurde zudem befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in alle Geschäftsunterlagen zu nehmen und sich einen umfassenden Überblick über die Vermögenssituation der Schuldnerin zu verschaffen. Weiterhin erhält er die Befugnis, alle Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens in einem treuhänderischen Insolvenzkonto zu verwalten.
Die Drittschuldner der Objekt Salzwiesenstraße Stuttgart GmbH sind angehalten, ausstehende Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragstellerin hat das Recht, gegen diesen Beschluss binnen zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen die internationale Zuständigkeit im Verfahren vorzugehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses und kann beim Amtsgericht Tübingen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tübingen zur Einsicht verfügbar. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung und den technischen Anforderungen sind auf der Website www.ejustice-bw.de abrufbar.
Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht – 11.11.2024