Aktenzeichen: 3 IN 186/24
Bad Sobernheim: Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Lenhart Metallbau GmbH, ansässig in der Haystraße 23+25, hat das Amtsgericht Bad Kreuznach am 12. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, geführt durch den Geschäftsführer Michael Lenhart, wird aufgrund finanzieller Schwierigkeiten unter gerichtliche Aufsicht gestellt, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und die geordnete Fortführung des Verfahrens zu gewährleisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Fachanwalt für Insolvenzrecht, Dr. Robert Schiebe, bestellt. Er übernimmt ab sofort die Aufsicht über das Vermögen der Lenhart Metallbau GmbH und ist befugt, jegliche Verfügungen der Gesellschaft nur mit seiner Zustimmung wirksam zu machen. Drittschuldner der Antragstellerin sind angewiesen, ihre Zahlungen ebenfalls nur an den Insolvenzverwalter zu leisten, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Gläubigerinteressen zu wahren.
Rechtsmittelbelehrung und Einsichtsmöglichkeiten
Die Lenhart Metallbau GmbH hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können diese Möglichkeit nutzen, falls sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses und kann auch durch öffentliche Bekanntmachung ausgelöst werden. Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts am Amtsgericht Bad Kreuznach bereit.
Weitere Informationen, insbesondere zu datenschutzrechtlichen Belangen, sind auf der Website des Amtsgerichts Bad Kreuznach abrufbar oder auf Wunsch in Papierform erhältlich.
Amtsgericht Bad Kreuznach – Insolvenzgericht – 12.11.2024