Aktenzeichen: 9 IN 155/24
Meppen: Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hackmann Immobilien GmbH & Co. KG, ansässig in Dörpen (Osteck 1), hat das Amtsgericht Meppen am 11. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Gesellschaft, vertreten durch die Hackmann Immobilien Beteiligungs GmbH und deren Geschäftsführer Thomas Hackmann, sah sich gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Zur vorläufigen Verwaltung wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht aus Meppen (Dahlienstraße 47) als Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Hackmann Immobilien GmbH & Co. KG nur mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, um die Vermögenswerte im Sinne der Gläubiger zu sichern.
Anweisungen für Schuldner und Verfügungsbeschränkungen
Die Drittschuldner der Antragstellerin, also diejenigen, die Zahlungen an die Hackmann Immobilien GmbH & Co. KG zu leisten haben, sind angehalten, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der Weisungen des Insolvenzverwalters Dr. Kreuznacht zu erbringen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass unkontrollierte Zahlungen das Vermögen der Antragstellerin mindern.
Rechtsmittelbelehrung für die Beteiligten
Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit anzweifeln. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung und kann ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ausgelöst werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Meppen (Obergerichtsstraße 20) einzureichen oder kann bei jeder Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zur Niederschrift erklärt werden.
Weitere Informationen, insbesondere zu Datenschutz und den Rechten der Beteiligten, sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Meppen zu finden oder können auf Wunsch zugesandt werden.
Amtsgericht Meppen – Insolvenzgericht – 11.11.2024