Aktenzeichen: 401 IN 1951/24
Leipzig: Im Insolvenzantragsverfahren der CG Mariannen-Campus West GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Leipzig am 12. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Haferkornstraße in Leipzig, ist durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin GGp Verwaltungs GmbH und deren Geschäftsführer Ulf Graichen und Christoph Gröner vertreten. Zur Verwaltung und Sicherung des Unternehmensvermögens in der vorläufigen Insolvenzphase wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer von der Kanzlei White & Case LLP (Hainstraße 8, Leipzig) als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung und Überwachung
Im Rahmen seiner Aufgabe wird Dr. Hackländer die Unternehmensführung überwachen und sicherstellen, dass alle Vermögensverfügungen ausschließlich mit seiner Zustimmung erfolgen. Dies schließt auch die Einziehung von Außenständen und die Verwaltung der Bankguthaben auf einem gesonderten Treuhandkonto ein, das der vorläufige Insolvenzverwalter eröffnet. Die Drittschuldner wurden angewiesen, sämtliche Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten, sofern keine ausdrückliche Zustimmung zur Zahlung an die Schuldnerin vorliegt.
Zusätzlich erhielt Dr. Hackländer die Erlaubnis, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einblicke in die wirtschaftlichen Unterlagen zu nehmen. Er darf außerdem behördliche Register und externe Informationen von Banken, Finanzbehörden und anderen relevanten Institutionen einholen, um die finanzielle Lage der CG Mariannen-Campus West GmbH & Co. KG genau zu prüfen.
Einstellung und Untersagung von Zwangsvollstreckungen
Alle laufenden und künftigen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen werden, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen, bis auf Weiteres eingestellt. Ausgenommen hiervon sind Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder einer öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Leipzig (Bernhard-Göring-Straße 64) eingereicht werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich auf der Website www.justiz.de.
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – 12.11.2024