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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Caravan & Reisemobil Center Reinfeld GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Caravan & Reisemobil Center Reinfeld GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 53a IN 228/24

Lübeck: Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Caravan & Reisemobil Center Reinfeld GmbH, ansässig am Stubbendorfer Ring 14 in Wesenberg, hat das Amtsgericht Lübeck am 11. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Günter Spiertz, sah sich gezwungen, aufgrund finanzieller Schwierigkeiten den Insolvenzantrag zu stellen.

Zur Absicherung der Vermögenswerte des Unternehmens wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen aus Hamburg (Sechslingspforte 2) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters getätigt werden. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen und die Einrichtung eines speziellen Insolvenzsonderkontos, um die finanziellen Transaktionen des Unternehmens kontrolliert abzuwickeln.

Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

In der vorläufigen Insolvenzphase wurde zudem ein Gläubigerausschuss eingesetzt, um die Interessen der verschiedenen Gläubigergruppen im Verfahren zu vertreten. Folgende Mitglieder wurden ernannt:

Deutsche Leasing Finance GmbH aus Bad Homburg, vertreten durch Volker Baureis, Klaus-Günther Rasch und Peter Rose, als absonderungsberechtigte Gläubigerin.
Bundesagentur für Arbeit aus Kiel, vertreten durch Britta Dornheim, als Vertreterin der Arbeitnehmer.
BTR Sumus Marquardt Schröder und Tensfeldt Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Lübeck, vertreten durch Jörn Schröder, als Kleingläubigerin.

Die Berufung weiterer Mitglieder in den Gläubigerausschuss ist vorbehalten und wird je nach Bedarf durch das Gericht geprüft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen, die innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Lübeck (Am Burgfeld 7) einzureichen ist. Die Frist zur Beschwerde beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. dessen Bekanntmachung auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Weitere Hinweise zur elektronischen Einreichung und den technischen Voraussetzungen finden sich auf der Website www.justiz.de.

Amtsgericht Lübeck – Insolvenzgericht – 11.11.2024

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