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Vorläufige Insolvenzverwaltung für ARTEC künstlerischer und technischer Zeichenbedarf GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 119/24

Krefeld: Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ARTEC künstlerischer und technischer Zeichenbedarf GmbH, mit Sitz in Tönisvorst (Maysweg 9), hat das Amtsgericht Krefeld am 5. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die unter HRB 4829 im Handelsregister Krefeld eingetragen ist und von Geschäftsführer Bernd Maria Wichtmann (Krefeld, Dionysiusstraße 170) vertreten wird, handelt mit einer Vielzahl von Artikeln für künstlerischen und technischen Zeichenbedarf.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwältin Astrid Eden (Schillerstraße 58, Mönchengladbach) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die ARTEC GmbH darf über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen, um den Schutz des Unternehmensvermögens zu gewährleisten (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der ARTEC GmbH, also den sogenannten Drittschuldnern, untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Rechtsanwältin Eden ist befugt, Bankguthaben und andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahme dient dazu, alle Zahlungsströme unter Kontrolle zu halten und die geordnete Abwicklung der Finanzen sicherzustellen.

Zusätzlich wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Durchsetzung von Arresten und einstweiligen Verfügungen gegen die ARTEC GmbH vorübergehend untersagt, sofern diese nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen sind vorerst ausgesetzt.

Interessierte Parteien können den vollständigen Beschluss und weitere Informationen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld einsehen.

Amtsgericht Krefeld – Insolvenzgericht – 05.11.2024

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