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Staatsanwaltschaft Lörrach

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Lörrach

742 VRs 21 Js 9423/​18

Die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – führt unter dem AZ: 742 VRs 21 Js 9423/​18 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen den Verurteilten Hanspeter Ulrich Rüttnauer, der durch Urteil des Amtsgericht Lörrach vom 11.04.2024 wegen Betruges in 17 Fällen sowie Untreue verurteilt wurde.

Er wurde wegen folgender Tat verurteilt:

Der Angeschuldigte war seit dem Jahr 1981 bei der Deutschen Bank AG in verschiedenen Filialen als Kundebetreuer beschäftigt. In seiner Rolle als Kundenbetreuer beging der Angeschuldigte auf eigene Rechnung die folgenden Straftaten.

Der Angeschuldigte nutzte seine Funktion als Kundenberater eines renommierten Kreditinstituts sowie dessen vertrauenserweckenden äußeren Rahmen bewusst zur Begehung von Vermögensstraftaten zu eigenen Gunsten.

Der Verurteilte ließ die Geschädigten in kurzer Zeit unter verschiedenen Vorwänden mehrere Unterschriften leisten, bei denen er den Geschädigten dann Auszahlungsbestätigungen zur Unterzeichnung unterschob. Anschließend verließ er kurz den Besprechungsraum, teilweise verbunden mit dem Hinweis, dass bereits die nächsten Kunden da seien, um die Auszahlungsbestätigungen an der Filialkasse als Beleg für den bereits zuvor erhaltenen Bargeldbetrag oder als Voraussetzung für den Erhalt des Bargeldbetrages abzugeben. Die zu verkaufenden Wertpapiere in Form von Tafelpapieren, d.h. physischen Anteilszertifikaten an den jeweiligen Anlagefonds, die offensichtlich aus dem Privateigentum des Angeschuldigten stammten, stellte er meist als günstige und sehr attraktive Anlagemöglichkeit dar, die nur besonders guten Kunden vorbehalten sei, weshalb die Geschädigten darüber auch nicht mit anderen Mitarbeitern der Deutschen Bank reden sollten.

Meist bekamen die Geschädigten die verkauften Wertpapiere gar nicht zu Gesicht, sondern sie wurden vom Angeschuldigten selbst in einem Umschlag im Beisein der Geschädigten in deren Bankschließfach gelegt, das teilweise erst zu diesem Zweck auf Anraten des Angeschuldigten angemietet worden war.

Damit die Bankkonten der Geschädigten genügend Guthaben für die vorgesehenen betrügerischen Bargeldabhebungen durch den Angeschuldigten aufwiesen, verkaufte er in einigen Fällen vor den Beratungsterminen offensichtlich noch unbefugt Wertpapiere der Geschädigten.

Es wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 415.277,78 EUR gegen den Verurteilten angeordnet gemäß §§ 73, 73c StGB sowie im selbstständigen Verfahren die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.615.695,04 EUR gemäß § 76a StGB.

Die Verletzten, insbesondere die Erben des verstorbenen Geschädigten, dieser Tat können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach zu dem o.g. Aktenzeichen seine Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO). Eine Rückübertragung oder Herausgabe durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der Einziehungsgegenstand im Eigentum des Staates. Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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