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Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur rechtlichen Bewertung von Investitionsversprechen und zyklischen Anlageprognosen
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Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur rechtlichen Bewertung von Investitionsversprechen und zyklischen Anlageprognosen

geralt (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Im Zusammenhang mit Anlagemodellen, insbesondere bei Kryptowährungen, wird Anlegern oft eine Art „vierjähriger Zyklus“ präsentiert, der auf steigende Gewinne hindeutet. Wie beurteilen Sie solche Modelle aus rechtlicher Sicht?

Rechtsanwältin Bontschev: Vielen Dank für die Einladung. Solche Anlageversprechen, die auf Zyklusanalysen basieren, sind aus rechtlicher Sicht äußerst problematisch, insbesondere, wenn Anlegern suggeriert wird, dass frühere Muster künftige Gewinne sicherstellen. Der entscheidende Punkt ist, dass solche Modelle meist ohne fundierte Belege dargelegt werden und die Risiken oft unzureichend thematisiert werden. Anlageentscheidungen sollten nicht auf der Annahme wiederkehrender Zyklen beruhen, da der Marktverlauf durch zahlreiche, teils unvorhersehbare Einflüsse beeinflusst wird.

Interviewer: In dem uns vorliegenden Fall wurden die Anleger sogar explizit darauf hingewiesen, dass die Berechnungen „kein Garant“ sind. Wie bewerten Sie diese Aussage?

Rechtsanwältin Bontschev: Der Hinweis, dass „kein Garant“ besteht, ist zwar rechtlich gesehen sinnvoll, da er auf das Risiko hinweist, allerdings reicht ein solcher Satz allein nicht aus, um eine vollständige Risikoinformation zu gewährleisten. Die Erwartung eines positiven Ergebnisses durch solche Zyklen bleibt irreführend, besonders wenn der Eindruck erweckt wird, dass sich gewisse Marktbewegungen quasi sicher wiederholen. Hier sind strikte Vorgaben des Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrechts zu beachten, die verlangen, dass alle Risiken verständlich und vollständig dargestellt werden.

Interviewer: In dem Video wurde auch ein Link zu einer Exchange-Plattform beworben, mit Versprechungen von Prämien bei Neuanmeldung. Welche rechtlichen Punkte sind hier zu beachten?

Rechtsanwältin Bontschev: Das ist ein heikler Punkt. Bei finanziellen Anreizen wie Prämien oder Bonuszahlungen müssen Plattformen stets darauf achten, dass sie keine irreführenden Versprechen machen. Das kann schnell den Eindruck erwecken, dass der Erwerb oder die Investition risikolos sei. Die Werbung mit vermeintlich besonders „sicheren Plattformen“ kann ebenfalls rechtlich problematisch sein, wenn nicht klar differenziert wird, auf welcher Grundlage diese Einschätzung erfolgt. Hier sind also Transparenz und eine verständliche Risikoaufklärung unerlässlich.

Interviewer: Wie schätzen Sie den Verweis auf Zyklen in Verbindung mit Ereignissen wie Präsidentschaftswahlen ein?

Rechtsanwältin Bontschev: Diese Art von Verknüpfung spielt oft mit psychologischen Effekten und kann leicht zur Irreführung beitragen. Der Einfluss politischer Ereignisse ist hochgradig variabel und schwer exakt vorherzusagen. Solche Aussagen suggerieren eine Verlässlichkeit und Planbarkeit, die rechtlich nicht haltbar ist, da auch Börsentrends sich unvorhersehbar entwickeln können. Es wäre besser, diese Annahmen als persönliche Meinung zu kennzeichnen, anstatt sie als belastbare Anlageempfehlung darzustellen.

Interviewer: Welche Maßnahmen würden Sie Verbrauchern empfehlen, die solche Anlagemodelle nutzen wollen?

Rechtsanwältin Bontschev: Verbraucher sollten kritisch hinterfragen, wie solche Empfehlungen zustande kommen, und nicht nur auf mögliche Gewinne, sondern vor allem auf Verlustrisiken achten. Bei unregulierten Anlagen, wie viele Krypto-Investitionen es sind, besteht das Risiko, dass keinerlei Schutzmechanismen greifen, falls sich die Annahmen als unzutreffend herausstellen. Die Beratung durch einen unabhängigen Finanzexperten und der Verzicht auf rasche Investitionsentscheidungen helfen ebenfalls, eine realistischere Einschätzung zu gewinnen.

Link: https://www.youtube.com/watch?v=IQYH7RHDcYo

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