Aktenzeichen: 70d IN 249/24
Köln: Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Inhouse Deutschland GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Firma mit Sitz in Leichlingen (Im Eicherhofsfeld 4), vertreten durch die Geschäftsführer Jan Hendrick Oelckers und Marcel Ruben Mosblech, bietet spezialisierte Dienstleistungen im Projekt- und Interimsmanagement für Marketing und Vertrieb an. Die finanzielle Notlage der Gesellschaft führte zum Insolvenzantrag.
Am 11. November 2024 wurde Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine (Im Zollhafen 22, Köln) als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Inhouse Deutschland GmbH nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Damit sollen die Vermögenswerte des Unternehmens geschützt und die geordnete Abwicklung des Verfahrens gewährleistet werden.
Anweisungen für Drittschuldner und Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen mit finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Inhouse Deutschland GmbH, sind verpflichtet, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dr. d’Avoine wurde außerdem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und der Interessen der Gläubiger.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden.
Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht – 11.11.2024