Aktenzeichen: 4 IN 22/23
Bingen am Rhein: Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schieferwerk Weusthoff Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bacharach (Grube Rhein), ist das Insolvenzverfahren am 8. November 2024 mangels Masse abgewiesen worden. Damit wurden die zuvor erlassenen Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben. Der ursprüngliche Beschluss, der am 16. Mai 2023 Verfügungsbeschränkungen und eine vorläufige Verwaltung einführte, hat somit seine Wirkung verloren.
Dieser Schritt bedeutet, dass das Unternehmen über keine ausreichenden Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, sodass die geplante Abwicklung eingestellt wird. Die Entscheidung des Amtsgerichts Bingen am Rhein markiert das offizielle Ende des Verfahrens, ohne dass es zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gekommen ist.
Interessierte Gläubiger und Beteiligte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.
Datenschutzhinweis
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Amtsgericht Bingen am Rhein – Insolvenzgericht – 08.11.2024