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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Longlife-Treppen GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 51 IN 654/24

Heidelberg: Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Longlife-Treppen GmbH mit Sitz in Sinsheim (Kleines Feldlein 1) hat das Amtsgericht Heidelberg am 11. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Geschäftsführung der Longlife-Treppen GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jörg Kenngott, wird durch Rechtsanwalt Patric Naumann (Mannheim) vertreten.

Das Gericht hat Rechtsanwalt Henrik Schmoll (Blumenstraße 17, Heidelberg) als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Entscheidung sichert das Vermögen der Schuldnerin und sorgt dafür, dass Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden können. Zusätzlich wurde dem Unternehmen untersagt, eigenständig über Bankkonten und Forderungen zu verfügen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung und Sicherung der finanziellen Mittel zu gewährleisten.

Umfassende Maßnahmen zur Sicherung und Prüfung:

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Longlife-Treppen GmbH einzuziehen sowie Sonderkonten zur Verwaltung dieser Gelder zu eröffnen. Darüber hinaus wurden alle Drittschuldner der Longlife-Treppen GmbH angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten, um die finanzielle Ordnung im laufenden Verfahren sicherzustellen. Gleichzeitig sind sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen, vorübergehend ausgesetzt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die Vermögenslage des Unternehmens genau zu prüfen und festzustellen, ob das Vermögen der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Außerdem soll er ermitteln, ob die Fortführung des Geschäftsbetriebs der Longlife-Treppen GmbH Aussicht auf Erfolg hat. Um dies zu gewährleisten, ist Rechtsanwalt Schmoll berechtigt, die Geschäftsräume und Unterlagen der Gesellschaft umfassend zu überprüfen und die nötigen Informationen zur Lage des Unternehmens einzuholen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten das Recht auf eine sofortige Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Heidelberg (Kurfürsten-Anlage 15) schriftlich oder elektronisch eingereicht werden muss. Die Beschwerde ist fristgerecht einzureichen und zu unterzeichnen, und der erste Eintritt eines Ereignisses wie die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung markiert den Fristbeginn. Eine einfache E-Mail ist zur Einreichung nicht ausreichend, und die notwendigen Informationen zur elektronischen Übermittlung finden sich auf der Webseite www.ejustice-bw.de.

Das Amtsgericht Heidelberg – Insolvenzgericht – 11.11.2024

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