Aktenzeichen: IN 448/24
Würzburg: Die Küchenwerkstatt Würzburg GmbH, mit Sitz in Rottendorf (Am Rathaus 2), hat beim Amtsgericht Würzburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Die Geschäftsführerin, Beate Zierhut, wurde bei diesem Verfahren durch Rechtsanwalt Hans Müller (Bahnhofstraße 17-19, Wiesentheid) vertreten.
Am 11. November 2024 erließ das Insolvenzgericht Würzburg einen Beschluss zur Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens und ordnete eine vorläufige Insolvenzverwaltung an. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Schuldnervermögen der Küchenwerkstatt Würzburg GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren, sodass eine geordnete und möglichst faire Abwicklung für Gläubiger gewährleistet werden kann.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Wagner (Waltherstraße 9, Würzburg) bestellt, der nun die finanziellen Aktivitäten des Unternehmens überwachen wird. Sämtliche Verfügungen des Unternehmens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies schließt auch die Einziehung von Außenständen ein, wodurch die wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger bestmöglich gewahrt bleiben sollen.
Rechtsbehelfsbelehrung für betroffene Parteien:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingereicht werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung der Entscheidung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf der offiziellen Insolvenzbekanntmachungsseite (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder in der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden. Die Einreichung kann auch elektronisch erfolgen, jedoch ist eine einfache E-Mail nicht ausreichend. Rechtsbehelfe, die von Vertretern wie Anwälten oder Behörden eingereicht werden, müssen als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden. Nähere Informationen zu den technischen Anforderungen sind auf der Website www.justiz.de zu finden.
Dieser Beschluss kann während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg eingesehen werden und ist rechtsverbindlich ab dem 11. November 2024.
Amtsgericht Würzburg – Insolvenzgericht – 11.11.2024