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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Kiosk4You GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 10386/24

München: Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kiosk4You GmbH, ansässig in Haar bei München (Münchener Straße 1), hat das Amtsgericht München am 11. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Christian Louis Hartmann, beantragte das Insolvenzverfahren aufgrund finanzieller Schwierigkeiten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Unterstein (Rottmannstraße 11a, München) bestellt. Sämtliche finanziellen Verfügungen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, um das Vermögen der Kiosk4You GmbH zu sichern und den Gläubigerschutz zu gewährleisten. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen und die Verwaltung der eingehenden Zahlungen.

Umfang der Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und die Forderungen der Gesellschaft auf ein Treuhandkonto einzuziehen. Zusätzlich darf er ein Sonderkonto eröffnen, das die finanziellen Mittel der Kiosk4You GmbH gesichert verwalten soll. Drittschuldner sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten, sofern keine Zustimmung zur Zahlung an die Schuldnerin vorliegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht den betroffenen Parteien das Recht auf eine sofortige Beschwerde zu, die binnen zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht München (Pacellistraße 5) einzulegen ist. Die Frist zur Einreichung beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder Bekanntmachung des Beschlusses auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung und den technischen Voraussetzungen sind auf der Website www.justiz.de zu finden.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 11.11.2024

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