Aktenzeichen: 2 IN 273/24
Paderborn: Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der kapack GmbH, ansässig in Salzkotten (Am Schlinge 9), hat das Amtsgericht Paderborn am 11. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die kapack GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Gunnar Kaminski, geriet in finanzielle Schwierigkeiten und reichte daher einen Insolvenzantrag ein.
Zur Sicherstellung einer geordneten Vermögensverwaltung wurde Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt (Neuhäuser Str. 113, Paderborn) als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Sämtliche Verfügungen über das Vermögen der kapack GmbH bedürfen ab sofort seiner Zustimmung, um sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaft während des Verfahrens bestmöglich im Sinne der Gläubiger geschützt werden.
Zusätzlich wurde den Drittschuldnern der kapack GmbH untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sie angehalten, unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters zu zahlen, um die geordnete Verwaltung der Gelder zu gewährleisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist darüber hinaus befugt, bestehende Bankguthaben und Forderungen der GmbH einzuziehen und entgegenzunehmen.
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens hat das Gericht alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die kapack GmbH – mit Ausnahme von Forderungen auf unbewegliches Vermögen – vorläufig untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden für die Dauer des vorläufigen Verfahrens ausgesetzt, um die Vermögenswerte der Gesellschaft bestmöglich zu sichern.
Amtsgericht Paderborn – Insolvenzgericht – 11.11.2024