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Vorläufige Insolvenzverwaltung für d.i.i. Beteiligungs GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1254/24 D-12

Frankfurt am Main: Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden (Biebricher Allee 2) hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 11. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die d.i.i. Beteiligungs GmbH & Co. KG wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Frank Wojtalewicz und Dirk Hasselbring die Leitung innehaben.

Mit der Entscheidung hat das Gericht Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger von der Kanzlei Schneider, Geiwitz & Partner (Neue Mainzer Straße 1, Frankfurt am Main) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Alle finanziellen Verfügungen der d.i.i. Beteiligungs GmbH & Co. KG dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung gesichert bleibt und keine nachteiligen Vermögensveränderungen eintreten.

Umfang und Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin:

Die vorläufige Insolvenzverwalterin Dr. Romy Metzger ist befugt, das Vermögen des Unternehmens zu überwachen und sicherzustellen, dass alle finanziellen Transaktionen in kontrollierter Weise abgewickelt werden. Ihr obliegt es, die Vermögenslage der d.i.i. Beteiligungs GmbH & Co. KG eingehend zu prüfen und zu bewerten, ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken und eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten.

Interessierte Parteien und Gläubiger können bei Schneider, Geiwitz & Partner in Frankfurt am Main unter der Telefonnummer 069/68 97 476 0 oder per E-Mail an frankfurt@schneidergeiwitz.de Auskünfte einholen.

Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – 11.11.2024

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