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Vorläufige Insolvenzverwaltung für CENTRUM Frankfurt, Goethestraße GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 501 IN 228/24

Düsseldorf: Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CENTRUM Frankfurt, Goethestraße GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Kaistraße 8b) hat das Amtsgericht Düsseldorf am 11. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die CENTRUM Frankfurt, Goethestraße Verwaltungs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Rudolf Purps, geriet in finanzielle Schwierigkeiten und beantragte das Insolvenzverfahren.

Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus (Ehrenhof 3, Düsseldorf) als Verwalter bestellt. Ab sofort dürfen finanzielle Verfügungen der CENTRUM Frankfurt, Goethestraße GmbH & Co. KG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern. Darüber hinaus wurde es den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, direkt an die CENTRUM Frankfurt, Goethestraße GmbH & Co. KG zu zahlen. Stattdessen sind Drittschuldner angehalten, ausstehende Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Rechtsanwalt Dr. Kebekus ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und alle eingehenden Zahlungen entgegenzunehmen. Diese Maßnahmen dienen dem Gläubigerschutz und der geordneten Verwaltung der finanziellen Mittel während der vorläufigen Insolvenzphase.

Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht – 11.11.2024

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