Aktenzeichen: 53a IN 229/24
Lübeck: Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Caravan & Reisemobile Asia Export GmbH aus Wesenberg (Stubbendorfer Ring 14) hat das Amtsgericht Lübeck einen entscheidenden Beschluss gefasst. Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Horst Günter Spiertz, handelt mit Reisemobilen und Caravans für den asiatischen Markt und ist unter der Registernummer HRB 18456 HL beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.
Zum Schutz des Unternehmensvermögens und zur geregelten Abwicklung hat das Insolvenzgericht am 11. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen aus Hamburg bestellt (Sechslingspforte 2). Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen, um eine verantwortungsvolle und überwachte Handhabung der finanziellen Ressourcen sicherzustellen.
Umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung umfasst mehrere Maßnahmen: Dr. Morgen ist ermächtigt, Außenstände einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Zugleich sind Drittschuldner angehalten, ausstehende Zahlungen nur noch an die Insolvenzverwaltung zu leisten, um alle Vermögensbewegungen strukturiert abzuwickeln. Zudem wurden Zwangsvollstreckungen und sonstige Maßnahmen gegen die Caravan & Reisemobile Asia Export GmbH vorläufig ausgesetzt, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche auf unbewegliche Vermögensgegenstände.
Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses:
In einem weiteren Schritt hat das Gericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestimmt, der die Interessen verschiedener Gläubigergruppen repräsentiert und den Ablauf des Insolvenzverfahrens begleiten wird. Zu den Mitgliedern gehören:
Deutsche Leasing Finance GmbH aus Bad Homburg, vertreten durch die Geschäftsführer Volker Baureis, Klaus-Günther Rasch und Peter Rose, als absonderungsberechtigte Gläubigerin
Knaus Tabbert AG aus Sinntal-Mottgers, vertreten durch Vorstand Bernhard Möller, als Großgläubigerin
Bundesagentur für Arbeit (Kiel), vertreten durch Britta Dornheim als Vertreterin der Arbeitnehmer
BTR Sumus Marquardt Schröder und Tensfeldt Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Lübeck, vertreten durch Herrn Jörn Schröder als Kleingläubigerin
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss können betroffene Parteien innerhalb einer zweiwöchigen Frist Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Bekanntgabe bzw. Veröffentlichung. Die Beschwerde ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck oder elektronisch unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen einzureichen.
Amtsgericht Lübeck – Insolvenzgericht – 11.11.2024