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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Bauplan Nord GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 56 IN 360/24

Flensburg: Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bauplan Nord GmbH & Co. KG mit Sitz in Flensburg (Fördepromenade 14) hat das Amtsgericht Flensburg am 11. November 2024 wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die GmbH & Co. KG, vertreten durch die Bauplan Nord Verwaltungsgesellschaft mbH und ihren Geschäftsführer Torsten Koch, hat das Insolvenzverfahren aufgrund eigener finanzieller Schwierigkeiten beantragt.

Zur Sicherstellung einer geordneten Vermögensverwaltung wurde angeordnet, dass alle Verfügungen der Bauplan Nord GmbH & Co. KG ab sofort nur noch mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen dürfen. Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Außenständen, wodurch die Zahlungsströme der Gesellschaft besser kontrolliert und überwacht werden sollen.

Rechtsbehelfsbelehrung für betroffene Parteien

Gegen diesen Beschluss können betroffene Parteien innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg (Südergraben 22, Flensburg) einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften eingereicht werden. Nähere Informationen zur elektronischen Übermittlung finden sich auf www.justiz.de.

Mit diesen Maßnahmen sichert das Amtsgericht Flensburg die Vermögenswerte des Unternehmens und schafft eine stabile Grundlage für die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren.

Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht – 11.11.2024

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