Aktenzeichen: 8 IN 689/24
Amtsgericht Offenbach am Main, den 08. November 2024
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K + M Werbemittel GmbH bedeutende Schritte unternommen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Georg-Kerschensteiner-Straße 8, 63179 Obertshausen, ist im Handelsregister unter HRB 8087 eingetragen und war bisher unter der Leitung ihrer Geschäftsführer tätig.
Am 08.11.2024 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Diese Maßnahme bedeutet, dass Verfügungen der K + M Werbemittel GmbH über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung des Unternehmensvermögens.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin oder mit daraus resultierenden Forderungen sind nicht mehr möglich. Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Netzel von der Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, und ist unter der Telefonnummer 069/37 0022-0 erreichbar. Rechtsanwalt Netzel wird nun die finanzielle Lage der K + M Werbemittel GmbH prüfen und die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren koordinieren.
Der vollständige Beschluss sowie die Rechtsmittelbelehrung können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main – Insolvenzgericht – 08. November 2024