Aktenzeichen: 531 IN 1150/24
Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht, den 08. November 2024
In einem wichtigen Schritt zur Sicherung der Interessen der Belegschaft hat das Amtsgericht Dresden am 08.11.2024 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue package Delivery GmbH entscheidende Maßnahmen ergriffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Fabrikstraße 48, 01159 Dresden, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 41583 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Herrn Falak Deyekh und Herrn Charkawi Fadel vertreten.
Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Das Gericht hat den vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigt, gegenüber der HypoVereinsbank Member of UniCredit, UniCredit Bank AG, Bahnhofstraße 4, 95444 Bayreuth, Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) einzugehen. Konkret betrifft dies:
Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes: Für die Kosten der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 77 Arbeitnehmer für die Monate Oktober, November und Dezember 2024 (1. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2024) wird ein Betrag in Höhe von 3.382,50 Euro bereitgestellt.
Zinskosten des Insolvenzgeldes: Für die Kosten der Zinsen des Insolvenzgeldes für die genannten Arbeitnehmer und den gleichen Zeitraum wird ein Betrag in Höhe von 15.221,25 Euro veranschlagt.
Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Beschäftigten zeitnah ihre ausstehenden Lohnzahlungen erhalten, obwohl das Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet ist.
Übertragung der Verfügungsbefugnis
Mit der Ermächtigung wird die Verfügungsbefugnis über die entsprechenden Vermögenswerte auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen und der Schuldnerin entzogen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist somit befugt, alle notwendigen finanziellen Schritte einzuleiten, um die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes zu ermöglichen.
Für den Fall einer Antragsrücknahme, einer Abweisung des Antrags mangels Masse oder einer Verwerfung des Antrags als unzulässig ist der vorläufige Insolvenzverwalter verpflichtet, die eingegangenen Verbindlichkeiten vor Aufhebung seiner Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu begleichen.
Einsichtnahme und Rechtsbehelfe
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten aus. Betroffene Parteien haben das Recht, innerhalb der gesetzlichen Fristen Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Detaillierte Informationen zur Einlegung einer Beschwerde sind in der Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses aufgeführt.
Hintergrund und Bedeutung
Die Blue package Delivery GmbH ist ein bedeutendes Unternehmen im Logistiksektor, das aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten Insolvenzantrag gestellt hat. Die aktuelle Entscheidung des Gerichts dient vor allem dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem sie die Auszahlung ihrer Löhne sicherstellt und finanzielle Engpässe abmildert.
Ausblick
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Situation des Unternehmens weiter analysieren und mögliche Optionen für eine Restrukturierung oder geordnete Abwicklung prüfen. Ziel ist es, eine möglichst positive Lösung für alle Beteiligten zu finden und, wenn möglich, Arbeitsplätze zu erhalten.
Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht – 08.11.2024