Aktenzeichen: 10 IN 228/24
Amtsgericht Detmold, den 08. November 2024
Das Amtsgericht Detmold hat am 08.11.2024 um 11:02 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Die Pflege GmbH -Detmold- angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4891, hat seinen Sitz in der Von-Cölln-Straße 8, 32791 Lage. Es wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Buba und Frau Patricia Sibylle Kunze, beide wohnhaft in der Von-Cölln-Straße 8, sowie Herrn Felix Buba, wohnhaft in der Kissinger Straße 35, 32756 Detmold.
Geschäftszweig und Hintergrund
Die Pflege GmbH -Detmold- ist spezialisiert auf ambulante häusliche Alten- und Krankenpflege, Tagespflege sowie Dienstleistungen im häuslichen Bereich. Das Unternehmen hat sich in der Region einen Namen gemacht und vielen Menschen durch seine Dienstleistungen Unterstützung und Pflege im Alltag geboten. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt nun einen bedeutenden Einschnitt dar und wirft Fragen zur Zukunft des Unternehmens auf.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthias Landwehr bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Gerichtsstraße 3, 32791 Lage. Herr Landwehr ist erfahren im Insolvenzrecht und wird nun die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine mögliche Fortführung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens zu prüfen.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Die Pflege GmbH -Detmold- zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubiger und soll dazu beitragen, das Vermögen der Die Pflege GmbH -Detmold- zu sichern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Situation des Unternehmens prüfen und mögliche Optionen für eine Restrukturierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebes erarbeiten. Ziel ist es, eine für alle Beteiligten angemessene Lösung zu finden und gegebenenfalls Arbeitsplätze zu erhalten.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Matthias Landwehr
Gerichtsstraße 3
32791 Lage
Telefon: [Telefonnummer der Kanzlei]
E-Mail: [E-Mail-Adresse der Kanzlei]
Amtsgericht Detmold – Insolvenzgericht – 08.11.2024