Aktenzeichen: 2 IN 589/24
Amtsgericht Regensburg, den 07. November 2024
In einem für die Unternehmenslandschaft in Regensburg bedeutsamen Verfahren hat das Amtsgericht Regensburg am 07.11.2024 im Verfahren 2 IN 589/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AUDEMO-SYSTEMS GmbH angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRB 13910, hat seinen Sitz am Ruckäckerweg 2, 93055 Regensburg und wird durch die Geschäftsführer Winfried Josef Pangerl und Friedrich Waas vertreten. Die Verfahrensbevollmächtigten der Gesellschaft sind die Rechtsanwälte Konrad Josef, ansässig in der Westendstraße 39, 93083 Obertraubling.
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor möglichen nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO hat das Gericht die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier, wohnhaft in der Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, über alle relevanten finanziellen Transaktionen der Schuldnerin zu wachen. Dies beinhaltet unter anderem, dass sämtliche Verfügungen der AUDEMO-SYSTEMS GmbH über ihr Vermögen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Maßnahme (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
Diese Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg stellt sicher, dass das Vermögen der AUDEMO-SYSTEMS GmbH vor potenziellen Verlusten geschützt wird und eine geordnete Fortführung der Unternehmensgeschäfte unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen kann. Rechtsanwalt Dr. Dobmeier ist unter der Telefonnummer +49(941)2303910 und der E-Mail-Adresse regensburg@sdk-rae.de erreichbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien haben das Recht, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder alternativ mit deren Zustellung oder Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg, eingereicht werden. Alternativ ist eine Einreichung auch als elektronisches Dokument zulässig, sofern die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere eine qualifizierte elektronische Signatur, erfüllt sind.
Das Gericht weist ausdrücklich auf die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Kommunikation hin, die auf der Website www.justiz.de detailliert erläutert sind.
Amtsgericht Regensburg – Insolvenzgericht – 07.11.2024