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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Arge-Haus Rhein-Ruhr GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Arge-Haus Rhein-Ruhr GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 45 IN 66/24

Amtsgericht Mönchengladbach, den 08. November 2024

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 08.11.2024 um 09:43 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Arge-Haus Rhein-Ruhr GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz am Backesweg 22, 41068 Mönchengladbach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21094 eingetragen und wird gesetzlich durch seinen Geschäftsführer vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Um die künftige Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Gericht gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen ergriffen:

Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.

Hintergrund und Ausblick

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Arge-Haus Rhein-Ruhr GmbH im Interesse der Gläubiger zu sichern und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte einleiten.

Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht
Kanzlei: Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf
Telefon: [Kontakt über die Kanzlei]

Die Beteiligten und Gläubiger werden gebeten, sich mit ihren Anliegen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

Amtsgericht Mönchengladbach – Insolvenzgericht – 08.11.2024

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