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Insolvenzanordnung über das Vermögen der A.G. WOOD GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 270/24

Amtsgericht Paderborn, den 07. November 2024

In einem bedeutsamen Schritt hat das Amtsgericht Paderborn am 07.11.2024 um 16:14 Uhr im Verfahren 2 IN 270/24 Maßnahmen zur Insolvenzanordnung über das Vermögen der A.G. WOOD Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erlassen. Die Gesellschaft, eingetragen unter HRB 8807 im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn, hat ihren Sitz in der Redegeldstraße 1, 37671 Höxter. Das Unternehmen wird rechtlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kleine Heinrich.

Mit dieser Anordnung wird Rechtsanwältin Sandra Bitter, ansässig in der Neuhäuser Straße 113, 33102 Paderborn, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Diese Bestellung ist nach den §§ 21, 22 InsO erfolgt und gewährt Frau Bitter eine maßgebliche Rolle in der vorläufigen Kontrolle des Unternehmensvermögens.

Ab sofort können Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Drittschuldnern, die Verpflichtungen gegenüber der A.G. WOOD GmbH haben, wird untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft selbst zu leisten. Stattdessen ist allein Frau Bitter dazu ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zur Sicherung des Vermögens hat das Amtsgericht zudem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – außer bei unbeweglichem Vermögen – untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Dieses vorläufige Verfahren ist ein bedeutender Schritt, um die finanzielle Situation der A.G. WOOD GmbH zu sichern und die Interessen aller Gläubiger zu wahren.

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