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BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen durch E3 Consulting

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat eine öffentliche Warnung bezüglich der Firma E3 Consulting ausgesprochen. Die BaFin hat Hinweise darauf, dass auf der Webseite e3consultation.com Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden, ohne dass die Betreiber über die dafür notwendige Genehmigung verfügen. E3 Consulting gibt an, ihren Unternehmenssitz in Karlsruhe zu haben und bietet Dienste wie Vermögensverwaltung sowie Tages- und Festgeldanlagen an.

In Deutschland benötigen Anbieter solcher Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis. Ohne diese genehmigungspflichtige Lizenz ist das Anbieten dieser Dienstleistungen rechtswidrig. Die Warnung der BaFin gründet sich auf die Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Ihr Ziel ist es, Verbraucher vor den potenziellen Risiken und finanziellen Verlusten zu schützen, die aus Geschäften mit nicht lizenzierten Unternehmen resultieren können. Die BaFin rät daher nachdrücklich dazu, Angebote von E3 Consulting mit Vorsicht zu betrachten und sich vor möglichen Investitionen eingehend zu informieren.

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