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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Jung Wohnbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 253/24

Das Amtsgericht Gera hat am 5. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung für das Vermögen der Jung Wohnbau GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Am Anger 4 in Rudolstadt hat und im Handelsregister unter der Nummer HRB 516614 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Markus Jung vertreten. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Vermögenswerte der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung.

Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zur Vermögenssicherung

Rechtsanwalt Peter Scholl aus Rudolstadt wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Großen Allee 1 A. Rechtsanwalt Scholl hat die Aufgabe, das Vermögen der Jung Wohnbau GmbH zu sichern und zu überwachen. Sämtliche Verfügungen des Unternehmens sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, um unkontrollierte finanzielle Abflüsse zu verhindern. Zu seinen Aufgaben gehört ebenfalls die Einziehung von Außenständen, um die vorhandene Insolvenzmasse zu stabilisieren.

Anordnungen und Weisungen an Drittschuldner

Den Schuldnern der Jung Wohnbau GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Diese Maßnahme stellt sicher, dass das Vermögen in geordneter Weise verwaltet wird und die finanzielle Stabilität der Gesellschaft im Interesse der Gläubiger gewahrt bleibt.

Rechtsmittelbelehrung und Möglichkeit zur sofortigen Beschwerde

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gera einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden.

Zusammenfassung

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Peter Scholl als vorläufigen Insolvenzverwalter und den damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen hat das Amtsgericht Gera die Vermögenswerte der Jung Wohnbau GmbH unter Kontrolle gestellt. Diese Anordnungen dienen dem Schutz der Gläubiger und schaffen eine stabile Grundlage für die anstehende Entscheidung zur Insolvenzeröffnung.

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