Aktenzeichen: 3 IN 151/24
Das Amtsgericht Wetzlar hat am 6. November 2024 im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EnergieWerte Betrieb GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Wilhelmstraße 6, Dillenburg, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, im Handelsregister unter HRA 8139 geführt, wird durch die Energiewert-II GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten, deren Geschäftsführer Andreas Mankel ist.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Käs aus Gießen bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Braugasse 7, 35390 Gießen. Ab sofort liegt die Verantwortung für die Sicherung und Kontrolle des Unternehmensvermögens bei ihm. Verfügungen über das Vermögen der EnergieWerte Betrieb GmbH & Co. KG sind nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam, um eine unkontrollierte Vermögensveränderung zu verhindern und die vorhandenen Mittel zu sichern.
Sicherungsmaßnahmen und Anordnungen zur Finanzverwaltung
Die Anordnung sieht vor, dass der vorläufige Insolvenzverwalter alle finanziellen Transaktionen der Gesellschaft überwacht. Drittschuldner, also diejenigen, die Verbindlichkeiten gegenüber der EnergieWerte Betrieb GmbH & Co. KG haben, sind aufgefordert, alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und gewährleisten eine lückenlose finanzielle Kontrolle.
Zusammenfassung
Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Holger Käs als vorläufigen Insolvenzverwalter und den angeordneten Maßnahmen sorgt das Amtsgericht Wetzlar für die Stabilisierung der Vermögenswerte der EnergieWerte Betrieb GmbH & Co. KG. Die getroffenen Anordnungen dienen dem Gläubigerschutz und bereiten das Unternehmen auf eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor. Der vollständige Beschluss ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar einsehbar.